Dienstag, 24. Januar 2012

Geordnete Insolvenzverfahren für systemrelevante Banken?

Seit der durch die Lehman-Pleite ausgelösten weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise werden systemrelevante Banken, wenn sie von einer Insolvenz bedroht sind, vom Staat gestützt. Die Staatsverantwortung wird durch Kapitalzuschüsse und Garantieren wahrgenommenen, wenn kurzfristige Notmaßnahmen erforderlich werden.

Es wird in diesem Jahr noch damit gerechnet, dass die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zum Krisenmanagement im Bankensektor vorlegen wird. Darin wird es insbesondere um Insolvenzverfahren für systemrelevante Finanzinstitute gehen, also für Banken im Finanzensystem, die eine Schlüsselstellung einnehmen.

Umgekehrt wie sonst üblich, wird im Wesentlichen ausgearbeitetes deutsches Recht auf die EU übertragen werden. Die Kommission möchte dabei den Grundstein dafür legen, systemrelevante Banken europaweit wieder in die Eigenverantwortung zurückzuführen. Bereits seit 2011 besteht in Deutschland ein Insolvenzverfahren für systemrelevante Banken.

Damit gewinnen diese Maßnahmen eine besondere Bedeutung. Für Unternehmen gilt der Grundsatz, dass sie den Markt verlassen müssen, wenn sie sich im Wettbewerb nicht durchsetzen können. Das galt für Banken bisher nur eingeschränkt und für systemrelevante Banken gar nicht. Bisher konnten sie darauf vertrauen, dass sie vor einer normalen Unternehmensinsolvenz geschützt würden.

Das wird sich nun ändern, denn der Richtlinienentwurf enthält zwei wesentliche Elemente zum Krisenmanagement:

• Das Recht der nationalen Finanzaufsicht in die Eigentumsrechte der Gläubiger und Anteilseigner einzugreifen
• Die Verpflichtung der Banken, Restrukturierungs- und Abwicklungspläne zu erstellen,
  die im Notfall zügig umgesetzt werden.

Diese Veränderungen bewirken, dass nun auch systemrelevante Banken mit einem Marktaustritt rechnen müssen, wenn sie sich weiterhin riskant verhalten. Damit der Staat weiterhin die Finanzmärkte schützen kann und von diesen Kosten entlastet wird, wurde in Deutschland eine Bankenabgabe eingeführt, die einen Restrukturierungsfond füllt.

Quelle: BMWI Monatsbericht 12/2011

Durch diese Änderungen soll neues Vertrauen im Markt entstehen, dass geordnete Insolvenzverfahren sich nicht mehr ausschließlich auf Unternehmen, sondern auch auf Banken erstrecken können.

Um auch bei kleinen und mittleren Unternehmen, wie sonstigen Selbständigen z. B. Freiberuflern, Insolvenzgefahren erst gar nicht entstehen zu lassen, sei auf den folgenden Literaturtipp hingewiesen:

Unternehmenscoaching - Insolvenzgefahren vermeiden - ISBN 978-3-938684-11-5

Dieser vom Unterzeichner entwickelte Leitfaden zur Vermeidung von Insolvenzen wurde von Professor Dr. Hans H. Meyer Professor für Wirtschafts- und Insolvenzrecht am RheinAhrCampus Remagen mit einem Begleitwort ergänzt und von der KfW im aktuellen Beraternewsletter von „Chancenimpuls“ Ausgabe 1/2012 ausdrücklich empfohlen.

Mehr Informationen zum Titel wie Inhaltsverzeichnis, Begleitwort und bereits eingegangene Buchrezensionen ist unter www.uvis-verlag.de/uv5100.htm möglich.

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